Finanzierung hauswirtschaftlicher Dienstleistungen
Die Versorgung Zuhause, zum Beispiel das Putzen der Wohnung, das Waschen der Wäsche und das Aufräumen kostet Geld.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie solche hauswirtschaftlichen Dienste finanzieren können. Dabei kommt es auf Ihren möglichen Pflegegrad, Ihren Wohnort und die Höhe Ihres Einkommens und Vermögens an.
1. HABEN SIE EINEN PFLEGEGRAD?
Dann haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Es spielt keine Rolle, ob Sie in der Stadt oder im Landkreis München leben.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Sie können die Dienste mit dem sogenannten Entlastungsbetrag finanzieren.
Auf den Entlastungsbetrag hat jede pflegebedürftige Person Anspruch, die Zuhause versorgt wird. Zum Beispiel können sie damit die eigene Wohnung reinigen lassen. Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 125 € pro Monat.
- Sie können die Dienste über die häusliche Pflege abrechnen.
Das geht ab einem Pflegegrad der Stufe 2.
Reicht das Geld der Pflegeversicherung nicht?
Dann müssen Sie einen Teil der Dienste selbst bezahlen.
Falls Ihr Geld dafür nicht ausreicht, können Sie so zusätzliche Unterstützung beantragen:
- Haben Sie den Pflegegrad 1?
Wohnen Sie in München? Dann müssen Sie einen Antrag auf zusätzliche Unterstützung beim Sozialbürgerhaus in Ihrem Wohnviertel stellen.
Hier finden Sie eine Liste aller Sozialbürgerhäuser der Stadt München: Sozialbürgerhauser.
Wohnen Sie im Landkreis München? Dann müssen Sie den Antrag beim Landratsamt München, Sozialhilfeamt stellen. - Haben Sie den Pflegegrad 2 oder höher? Dann müssen Sie den Antrag beim Bezirk Oberbayern stellen.
Haben Sie Fragen dazu?
Dann wenden Sie sich bitte an die Beratungsstellen für ältere Menschen und Angehörige. Die Mitarbeiter*innen helfen Ihnen gerne weiter.
Sie können sich auch direkt an Ihre Krankenkasse, Ihre Pflegekasse oder Ihr Sozialbürgerhaus, beziehungsweise an das Landratsamt wenden.
2. HABEN SIE KEINEN PFLEGEGRAD?
Wohnen Sie in der Stadt München?
Dann gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
- Haben Sie ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen?
Dann müssen Sie die Dienste selbst bezahlen.
Sie können zum Beispiel einen Hauswirtschafts-Dienst beauftragen. Sie finden dazu Adressen unter Versorgung Zuhause. Sie können auch selbst eine Haushaltshilfe einstellen. Dafür müssen Sie die Person bei der Minijob-Zentrale anmelden. - Haben Sie ein geringes Einkommen und ein Vermögen von maximal 5.000 €?
Dann können Sie beim Sozialbürgerhaus Geld für die hauswirtschaftlichen Dienste beantragen. Die Mitarbeiter*innen prüfen dann, ob Sie dafür berechtigt sind. - Sind Sie Senior*in, bekommen wenig Rente und keine Hilfen vom Sozialbürgerhaus (gemeint sind Leistungen nach dem zwölften Sozialgesetzbuch)? Dann können Sie beim nächsten Alten- und Service- Zentrum eine Anschub-Finanzierung beantragen. Wenn Sie berechtigt sind, werden die Kosten für drei Termine eines Hauswirtschafts-Dienstes bezahlt.
Wohnen Sie im Landkreis München?
Dann gibt es diese Möglichkeiten:
- Haben Sie ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen?
Dann müssen Sie die Dienste selbst bezahlen.
Sie können zum Beispiel einen Hauswirtschafts-Dienst beauftragen. Sie finden dazu Adressen unter Versorgung Zuhause. Sie können auch selbst eine Haushaltshilfe einstellen. Dafür müssen Sie die Person bei der Minijob-Zentrale anmelden. - Haben Sie ein geringes Einkommen und ein Vermögen von maximal 5.000 €?
Dann können Sie beim Landratsamt München, Sozialhilfeamt Geld für die hauswirtschaftlichen Dienste beantragen. Die Mitarbeiter*innen prüfen dann, ob Sie dafür berechtigt sind.