Die Münchner
Pflegebörse ist
aktuell, informativ
und hilfreich
Pflegebörse ist
aktuell, informativ
und hilfreich
Aufnahmebedingungen
Für die Aufnahme einer Einrichtung oder eines Dienstes in die Münchner Pflegebörse gelten folgende Aufnahmekriterien
- Regionale Zugehörigkeit
Aufgenommen werden ausschließlich Einrichtungen und Dienste im Bereich der Landeshauptstadt München und des Landkreises München. Denn der laufende Betrieb der Münchner Pflegebörse wird ausschließlich von den beiden Kommunen finanziert. Das bedeutet:- Einrichtungen der stationären Altenhilfe (Pflegeheime, gerontopsychiatrische Pflege, Kurzzeitpflege) müssen ihren Standort im Bereich der LHM oder des Landkreises München haben. Auf den formalen Firmensitz kommt es nicht an.
- Ambulante Dienste müssen - ebenfalls unabhängig vom Firmen- oder Organisationssitz - nachweislich ihre Dienstleistung in einem oder mehreren Stadtteilen der LHM und/oder einer oder mehreren Gemeinden oder Städten des Landkreises anbieten oder konkret geplant haben und unmittelbar vor der Realisierung des Angebots stehen.
- Gesetzliche Anforderungen
Stationäre Einrichtungen, die Aufnahme in der Pflegebörse finden möchten, müssen Heime im Sinne des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) vom 03. Juli 2008 (vormals Heimgesetz) sein, das heißt u.a., der Heimaufsicht unterstehen und vom MDK kontrolliert werden. Ausnahmen davon gelten derzeit für singuläre Tagespflegen und sog. Betreutes Wohnen, die nicht von dieser gesetzlichen Bestimmung erfasst werden. Über die Aufnahme weiterer Wohnformen (z.B. Seniorenwohngemeinschaften) wird der Träger der Münchner Pflegebörse erst in Zukunft generell entscheiden.
Ambulante Dienste müssen das Datum der Zulassung (Anerkennung durch die Pflegekassen) und die sog. IK-Nummer vorweisen können.


