Pflegebörse ist
aktuell, informativ
und hilfreich
Informationen zu den Leistungsbereichen
- Ambulante Pflege
- Altenheime/Wohnbereich
- Stationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Betreutes Wohnen/Wohnen mit Service
- Gerontopsychiatrische Pflege
Ambulante Pflege
Sollten Sie über längere Zeit krank oder pflegebedürftig sein, übernehmen ambulante Pflegedienste im Rahmen ihrer Möglichkeiten
die Pflege Zuhause (Grund- und Behandlungspflege, evtl. auch hauswirtschaftliche Versorgung). Ambulante Pflegedienste können
unter der Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden, privatgewerblichen Einrichtungen oder Nachbarschaftshilfen (hier v.a. im Landkreis
München) organisiert sein.
Die Kosten für die ambulante Pflege werden unter bestimmten Voraussetzungen von den Kranken- bzw. Pflegekassen übernommen. Falls
weder die Kranken- noch die Pflegekassen Leistungen übernehmen, können Sie die Kostenübernahme bei geringfügigem Einkommen auch
im Rahmen von Sozialhilfe beantragen. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen möglichst umgehend an Ihr zuständiges Sozialamt
oder Ihr Sozialbürgerhaus bzw. an das Landratsamt München. Die Leistung wird nur ab dem Zeitpunkt der offiziellen Antragsstellung
übernommen.
Altenheime/Wohnbereich
Im Altenheim / Wohnbereichen steht das Wohnen im Alter im Vordergrund. Wer nicht mehr alleine leben kann oder will, findet hier ein neues Zuhause. Derartige Häuser bieten neben der Unterkunft eine Reihe von Diensten an - z.B. regelmäßige Mahlzeiten, hauswirtschaftliche Unterstützung und/oder Krankenpflege. Die Zimmer sind teilweise oder komplett eingerichtet. Wenn Sie eigene Möbel mitnehmen wollen, fragen Sie bitte vor Ihrem Umzug im Heim an.
Stationäre Pflege
Pflegeheime / Pflegestationen sind Einrichtungen, in denen die ganzheitliche pflegerische Betreuung der Bewohner und Bewohnerinnen im Vordergrund steht. Es gibt Heime mit integrierter Pflegestation und Heime, die ausschließlich stationäre Pflege anbieten. Im Pflegeheim/ der Pflegestation erhalten pflegebedürftige Menschen Unterkunft, Verpflegung, soziale Betreuung und Pflege.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege dient der zeitlich befristeten stationären Betreuung pflegebedürftiger alter Menschen, die ansonsten zu Hause gepflegt werden. Sie soll Angehörige und andere Pflegepersonen von der Pflege entlasten, um ihnen Urlaub und Erholung zu ermöglichen. Außerdem kann die Kurzzeitpflege die Angehörigen bei Krankheit und sonstigen Abwesenheiten vertreten. Kurzzeitpflege kann auch dazu dienen, als Übergangslösung zwischen Krankenhausaufenthalt und häuslicher oder stationärer Pflege eine Versorgung sicher zu stellen.
Tagespflege
Tagespflege ist ein Angebot für Menschen, die durch körperliche und / oder seelische Erkrankungen in ihrer Alltagsgestaltung eingeschränkt sind, d.h. den Tag nicht alleine verbringen wollen oder können. Zumeist holt ein Fahrdienst die Tagesgäste ab, bringt sie in die Einrichtung, in der sie den Tag über professionell betreut und gepflegt werden. Der Tag wird je nach Einrichtung unterschiedlich strukturiert. Pflegerische Versorgung, Mahlzeiten sowie Rückzugsmöglichkeiten, aber auch therapeutische Maßnahmen und Freizeitangebote sollten zur Verfügung stehen.
Betreutes Wohnen/Wohnen mit Service
Betreutes Wohnen ist eine besondere Form des altengerechten Wohnens.
Zusätzlich zur altersgerechten Ausstattung (z.B. Barrierefreie Bauweise) der Wohnung sollten im Rahmen des betreuten Wohnens
verschiedene frei wählbare Dienstleistungen angeboten werden.
Die Leistungen des "Betreuten Wohnens" setzen sich aus sogenannten Grundleistungen und wählbaren Zusatzleistungen zusammen.
Die Grundleistungen sollen in erster Linie dem Wunsch nach Sicherheit und Unterstützung der Selbständigkeit Rechnung tragen.
Selbst wenn diese Leistungen noch nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden, soll damit, ähnlich wie bei einer
Versicherung, für den Fall Vorsorge getroffen werden, dass man auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist. Die Grundleistungen
werden über eine monatliche "Betreuungs-Pauschale" abgegolten. Zusätzliche Versorgungsleistungen wie Pflege, Essensversorgung
oder Hilfen im Haushalt stehen als Wahlleistungen nach Bedarf zu Verfügung und müssen nach Art und Umfang extra bezahlt werden.
Den Bewohnern ist freigestellt, im Bereich der Wahlleistungen auch andere Dienstleistungsanbieter in Anspruch zu nehmen.
Gerontopsychiatrische Pflege
Für demenziell oder psychisch veränderte Seniorinnen und Senioren sind die gerontopsychiatrischen Pflegeangebote und
Wohngruppen ein besonderes Betreuungsangebot.
Gerontopsychiatrische Wohngruppen und Hausgemeinschaften
Ziel ist es, eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich Bewohnerinnen und Bewohner z.B. mit einer demenziellen Erkrankung
wohlfühlen, in der Fähigkeiten bzw. Interessen aufrecht erhalten und die Bewohnerinnen und Bewohner in der Strukturierung
ihres Alltags unterstützt werden. In den gerontopsychiatrischen Wohngruppen gewährt ein sozialtherapeutisches Team aus
Pflegefachkräften, Sozialpädagogen und Hilfskräften eine ganzheitliche Betreuung.
Hausgemeinschaften werden vor allem dadurch charakterisiert, dass die kontinuierliche Präsenz einer Bezugsperson den
festen Rahmen im Tagesablauf bildet. Diese übernimmt die grundpflegerische, soziale und hauswirtschaftliche Versorgung.
Gerontopsychiatrische/beschützende Stationen
Gerontopsychiatrische/beschützende Stationen nehmen demenziell oder psychisch erkrankte Menschen mit erhöhter Tendenz zur
Eigen- (u.a. sog. "Weglaufgefährdung") oder Fremdgefährdung auf. Aus diesem Grund handelt es sich bei diesen Stationen um
geschlossene Einrichtungen. Zur Aufnahme ist ein richterlicher Unterbringungsbeschluss des Amts-/Vormundschaftsgerichtes
notwendig.


